Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Firma Egger Radl ist bemüht, ihre Website www.egger-radl.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet veröffentlichte Version der Website.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Alternativtexte für Bilder: Vereinzelt fehlen aussagekräftige Alternativtexte für grafische Elemente.
Hierarchie der Überschriften: Die logische Struktur der Überschriftenebenen wird nicht auf allen Unterseiten strikt eingehalten, was die Navigation für Screenreader-Nutzer erschweren kann.
Kontraste: In einigen Bereichen (z. B. Teaser-Grafiken oder Buttons) entsprechen die Farbkontraste noch nicht durchgängig den Anforderungen der WCAG 2.1.
PDF-Dokumente: Ältere PDF-Downloads sind derzeit noch nicht vollständig für assistive Technologien optimiert.
2. Geplante Maßnahmen zur Verbesserung
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unseres Webangebots zu optimieren. In naher Zukunft sind folgende Erweiterungen geplant:
Integration zusätzlicher Barrierefreiheits-Tools (z. B. Kontrast-Umschalter und Schriftgrößen-Anpassung).
Schrittweise Überarbeitung der technischen Struktur zur besseren Unterstützung von Screenreadern.
Regelmäßige Schulung der Redaktion zur Erstellung barrierefreier Inhalte.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 1. Januar 2026 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit basiert auf einer Selbstbewertung.
4. Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen.
Informationen zu den Ansprechpartnern finden Sie in unserem Impressum:
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und uns bemühen, die gemeldeten Barrieren schnellstmöglich abzubauen.
5. Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. In Deutschland ist dies häufig die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).