Leasing mit Egger-Radl

In 3 Schritten zum Dienstfahrrad

1. Wunschbike aussuchen

Lassen Sie sich umfassend zu Ihrem neuen Wunschbike von uns beraten und testen Sie kostenlos Ihr neues Bike vorab bei einer Probefahrt. Alle Fahrrad- oder Pedelec-Modelle und Marken sind möglich.

2. Arbeitgeber informieren

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihr Leasingwunsch und erkundigen Sie sich nach monatlichen Nutzungsraten. Schließen Sie einen Überlassungsvertrag ab.

3. Wunschbike abholen 

Sind alle Verträge unterzeichnet, werden Sie benachrichtigt und können Ihr neues Bike abholen.

 

 

Wir beraten euch bei der Auswahl des Wunsch-Fahrrads und dem richtigen Leasinganbieter.


Unsere Leasing-Partner



Weitere wichtige Infos zum Leasing

Mit dem Fahrrad zur Arbeit – das ist nicht nur gesund, sondern bringt auch einen Vorteil gegenüber dem Finanzamt. 

Ein hochwertiges Bike für weniger Geld? Mit Dienstrad-Leasing kein Problem! Leasen Sie genau das Rad, das Sie gerade brauchen und rechnen Sie es über Ihr Gehalt ab – in kleinen monatlichen Raten. Mit der steuerbegünstigten Gehaltsumwandlung sparen Sie bis zu 40 % im Vergleich zum Kauf. Die Versicherung gegen Schäden und Diebstahl und jährliche Service-Checks durch den Fachhandel gibt’s inklusive. Damit sind Sie auf dem Weg zur Arbeit und in der Freizeit besser unterwegs. Und das Beste: Nach der Leasing-Laufzeit geben Sie Ihr Rad einfach zurück und satteln um, z. B. auf das neueste Modell am Markt!

Gehaltsumwandlung oder Gehaltsplus?

Ob überhaupt Steuern fällig sind, entscheidet die Leasingvariante. Versteuert werden muss nämlich nur die uneingeschränkte private Nutzung eines Dienstrads, das per Gehaltsumwandlung geleast wird. Hier wird das Bike zum „Sachlohn“, der auch wie Arbeitslohn versteuert werden muss. Leistungen, die über den Lohn hinausgehen und nicht in Geld ausgezahlt werden, stellen einen geldwerten Vorteil dar. Manche dieser Leistungen sind über die Lohnabrechnung zu besteuern, andere sind steuerfrei. Der geldwerte Vorteil von Dienstrad-Leasing wird pauschal mit 1% eines auf volle 100 € abgerundeten Viertels des Bruttolistenpreises (UVP) berechnet, zum Gehalt addiert und darüber versteuert. Gleichzeitig reduziert sich die Berechnungsgrundlage für Steuern und Sozialabgaben – die Steuern aufs Gehalt fallen niedriger aus. Gibt’s das Dienstrad als Gehaltsplus, sind keine Steuern fällig.

Gehaltsplus
Leasingrate zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt
0 %-Regel

Gehaltsumwandlung
Leasingrate zahlt ein Mitarbeiter direkt von seinem Gehalt
0,25 %-Regel

 

In der Praxis verbreitet ist die Variante einer Entgeltumwandlung. Hier verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Barlohns und erhält im Gegenzug ein Dienstrad.

Auch E-Bikes fallen unter diese neuen Regelungen. Ausgenommen sind Fahrräder, deren Motor eine Geschwindigkeit über 25 Kilometer pro Stunde unterstützt.

Auf die Entfernungspauschale hat die Nutzung eines Dienstrads übrigens keinen nachteiligen Einfluss. Trotz Steuervorteil dürfen Arbeitnehmer für das Pendeln per Rad für jeden Arbeitstag 30 Cent pro Entfernungskilometer in ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen.

 

Vorteile für Unternehmen – der Mitarbeiter-Benefit Nr.1:

  • wertgeschätzte und motivierte Mitarbeiter
  • ein fitteres Team mit weniger Krankheitstagen
  • ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz
  • eine attraktivere Arbeitgebermarke
  • maximal einfach – null Papierkram
  • 100 % Zufriedenheit – 0 % Risiko

 

Vorteile für Arbeitnehmer – einfach mehr Rad für weniger Geld:

  • Diensträder auch privat unbegrenzt nutzen
  • Fahrradtyp, Marke und Modell sind frei wählbar – schon ab 499 €
  • inkl. Rundumschutz, Mobilitätsgarantie und jährlichem Service
  • Mehrfach-Leasing möglich – auch für Familien

 

Sicher haben Sie noch Fragen – schauen Sie einfach bei uns vorbei.

Wir erklären es Ihnen gerne und machen Ihnen ein passendes Angebot.